EURO 2016: WIE BESCHÄFTIGTE EINE ROTE KARTE VERMEIDEN KÖNNEN

10.06.2016

Faszination Fußball (c) Maier
Faszination Fußball

Das Warten Fußballfans hat ein Ende - die Fußball-Europameisterschaft ist da! Mit der Quali zu EM-Endrunde hat das österreichische Nationalteam Historisches geleistet. „Die Euphorie ist riesengroß. Ganz Österreich drückt Alaba und Co. die Daumen. Vom 10. Juni bis zum 10. Juli wird in Frankreich bei der EURO 2016 der neue Fußball-Europameister gesucht. Bis zum Finale gehen genau 50 Spiele über die Bühne – viele davon auch während der Arbeitszeit. Das stellt viele Fußballbegeisterte vor große Probleme - trotz beruflicher Tätigkeit soll ja kein einziges Spiel verpasst werden. Ein TV-Gerät in der Arbeit aufstellen, das Radio anmachen, die Spiele live im Internet verfolgen oder gar einfach zu Hause zu bleiben. Die Möglichkeiten, die EM auch während der Arbeitszeit zu verfolgen sind vielfältig, aber oft nicht erlaubt. Darf ich in der Arbeit Bier trinken oder ein Fantrikot tragen?

Damit sich Fußballfans kein Eigentor schießen, hier die wichtigsten Tipps rund um EM aus arbeitsrechtlicher Sicht. Hier die arbeitsrechtlichen Dos und Don‘ts zur EURO 2016:

FERNSEHER AUFSTELLEN UND EM SCHAUEN

Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Dienstvertrages und somit auch nicht erlaubt. Deshalb ist es sinnvoll, bevor der TV aufgestellt wird, den Dienstgeber um Erlaubnis zu fragen. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie beispielsweise in Lokalen oder Wettbüros, muss keine Extra-Zustimmung eingeholt werden. Probleme können nur dann entstehen, wenn die geforderte Arbeitsleistung aufgrund des TV-Konsums nicht erfüllt werden kann.

VIA RADIO ODER INTERNET SPIELE VERFOLGEN 

Gestattet der Arbeitgeber das Radiohören während der Dienstzeit, dürfen Arbeitnehmer natürlich auch während der WM die Spiele via Rundfunk mitverfolgen –sofern die Arbeitsleistung erbracht wird und andere Mitarbeiter oder Kunden nicht gestört werden. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Live-Stream ist nicht möglich – da bei einer Matchmindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann

EXTRA FÜR DIE EURO URLAUB NEHMEN

Möchte sich ein Arbeitnehmer für die Fußballeuropameisterschaft Urlaub nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei sind – wie bei jedem anderen Urlaubsansuchen – die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die Erfordernisse des Betriebs miteinander in Einklang zu bringen. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt dürfen auch Beschäftigte den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern. Hat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch für ein Heimspiel – also ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit unerlaubt fernzubleiben – entschieden, so läuft er Gefahr, sich ein Eigentor zu schießen – im Sinne einer fristlosen Entlassung.

EIN BIER AUF DAS NATIONALTEAM TRINKEN

Für die EM gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen. Der Umgang mit Alkohol wird entweder in der Betriebsvereinbarung oder durch den Dienstgeber geregelt. Untersagt der Vorgesetzte Alkohol während der Arbeitszeit, dann haben sich alle Beschäftigten daran zu halten. Das Konsumverbot bezieht sich auf den gesamten Arbeitstag – sowohl Arbeitszeit als auch Pausen miteinbegriffen. Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.

ARBEITEN IM ÖSTERREICH-TRIKOT SAMT FANSCHAL

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt. Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr ist davon eher abzuraten. Generell soll in Branchen, wo Seriosität und Vertrauenswürdigkeit groß geschrieben werden, von Fanartikeln Abstand gehalten werden. Verboten ist es natürlich nicht – dem Dienstgeber steht es frei, Fandressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten. Am Vernünftigsten ist es, in all diesen Fragen die Erlaubnis vom Chef einzuholen. Ansonsten drohen berufliche Eigentore und arbeitsrechtliches Abseits.

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