Bruchbude statt Traumstrand
Sommerzeit ist Hauptreisezeit - nicht selten warten dann am Urlaubsziel unliebsame Überraschungen. Statt angepriesenem Palmenstrand gibt´s etwa eine Baustelle vor dem Hotel, einen verschmutzter Strand oder Schimmel im Hotelzimmer. Die Liste möglicher Gründe ist lang.
Doch welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, wenn die Erwartungen an einen bei einem Reiseveranstalter gebuchten Urlaub und die Realität auseinanderklaffen?
Was tun wenn es bei Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugreisen um die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten Rechte geht?