Verpflichtende Corona-Kontrollen im Handel ab 3. Jänner

23.12.2021

Allerdings: Ausnahme für Geschäfte des täglichen Bedarfs

Maskenpflicht wie sie sein sollte (c) www.neumayr.cc
Maskenpflicht wie sie sein sollte

Papier ist geduldig sagt der gelernte Österreich. Jetzt vermeldet das Land Salzburg, dass ab 3. Jänner 2022 eine verpflichtende Kontrolle eines 2G-Nachweises im Handel gilt.  Das ist Inhalt der Covid-19-Maßnahmenbegleitverordnung des Landeshauptmanns, die heute, Donnerstag, kundgemacht wurde. Fragt sich nur, wie streng wird das von der zuständige Behörde kontrolliert und vor allem bestraft. Das Dilemma kennt man ja schon von der Maskentragepflicht und des Dauer-Wegschauens bei denen, wo zumindest die Nasenspitze ständig von der Maske herausblitzt. Stark sinnreduziert mutet die neue Verordnung deshalb an, da gerade wo es am nötigsten wäre, bei Geschäften des täglichen Bedarfes, die neue Vorschrift nicht gilt.

„Trotz des österreichweit stärksten Rückgangs der Infektionszahlen in Salzburg in den vergangenen Wochen bereiten wir uns intensiv auf die Ausbreitung der Omikron-Variante vor. Wir setzen Maßnahmen, um das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur abzusichern. Omikron wird uns treffen, aber wir versuchen mit umfangreichen Maßnahmen, Zeit zu gewinnen. Dazu gehören auch die 2G-Kontrollen im Handel ab 3. Jänner“, betonen Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.

Lebensmittelhandel und Apotheken ausgenommen

Laut Verordnung, die am 3. Jänner 2022 in Kraft tritt, müssen Betreiber von Geschäften ihre Kundschaft verpflichtend auf einen 2G-Nachweis, nach Möglichkeit beim Betreten des Geschäftes, kontrollieren, jedenfalls aber beim Kauf von Waren an der Kassa. Dies betrifft sowohl den Handel als auch Dienstleister, nicht jedoch Geschäfte des täglichen Bedarfes.

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